Honorar für familienrechtliche Bearbeitung

Alle Einnahmen und Ausgaben im Privatbereich sind besonders spürbar. Familienrechtliche Ausgleichszahlungen betreffen diesen Bereich. Unterhalt kann lebenslang zu entrichten sein. Auch eine sehr hohe Zugewinnausgleichsschuld wird bei Beendigung der Ehe grundsätzlich als Einmalzahlung fällig. Deshalb ist die Investition in kompetenten familienanwaltlichen Rat lohnend.

Ein Termin zum Kennenlernen ist für Sie zunächst kostenfrei, soweit die Dauer 15 Minuten nicht überschreitet. Im Übrigen richtet sich unser Honorar nach den Vorgaben des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, welches grundsätzlich das Anwaltshonorar nach dem Gegenstandswert bemisst. Für eine familienrechtliche Erstberatung , die sich an die 15-minütige Phase des Kennenlernend anschließt, berechnen wir 100 €. Weitere Honorarfragen können im ersten Besprechungstermin besprochen werden.