Dr. Christoph Kölbel

Honorar für familienrechtliche Bearbeitung

Alle Einnahmen und Ausgaben im Privatbereich sind besonders spürbar. Familienrechtliche Ausgleichszahlungen betreffen diesen Bereich. Unterhalt kann lebenslang zu entrichten sein. Auch eine sehr hohe Zugewinnausgleichsschuld wird bei Beendigung der Ehe grundsätzlich als Einmalzahlung fällig. Deshalb ist die Investition in kompetenten familienanwaltlichen Rat lohnend.

Standardmäßig berechnen wir für das Erstgespräch im Bereich des Familienrechts € 100,00 zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Im Übrigen richtet sich unser Honorar nach den Vorgaben des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, welches grundsätzlich das Anwaltshonorar nach dem Gegenstandswert bemisst. Weitere Honorarfragen können im ersten Besprechungstermin besprochen werden.


Diese Website verwemdet Cookies und Analyse-Tools. Näheres hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie unsere Webseiten weiter nutzen, stimmen Sie dadurch der Verwendung von Cookies und Analyse-Tools zu.