Prof. Dr. Bernd Hirtz

Anwaltsrecht

Für das Anwaltsrecht ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Hirtz zuständig.
• Beratung und Vertretung bei Abschluss von Sozietätsverträgen und Auseinandersetzungen
• Haftungsrecht
• Berufsrecht
• Vergütungsrecht

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